Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Verfügungen, die den Verein mit mehr als 300,-- Euro belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.