| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Der stellvertretende Vorsitzend und der Ksssierer vertreten den Verein gemeinsam. |