Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu vier Vizepräsidentem und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Präsidenten und einen Vizepräsidenten oder den Schatzmeister, im Fall der Verhinderung des Präsidenten ein weiterer Vizepräsident.