Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Bundesvorsitzenden und mindestens vier Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, vertreten den Verein gemeinsam. Der Bundesvorsitzende und jeder stellvertretende Bundesvorsitzende haben jedoch einzeln Vertretungsbefugnis.