Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Kassenwart, dem Finanzschriftführer, dem Generalsekretär und dem Public Relations-Manager.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam.