Der Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.