Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Mitglieder des Vorstandes.