| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer und bis zu zwei weiteren stellvertretenden Vorsitzenden, einem stellvertretenden Schatzmeister und einem stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter. |