Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt.
Die Stellvertreter vertreten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten jeweils mit einem der Stellvertreter.