Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in, der/dem Sportwart/in und der/dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit (Pressewart).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.