Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,00 Euro die Beschlussfassung des Vorstandes erforderlich ist. Bei Rechsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 10.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.