Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vize-Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Sekretär, dem Vize-Sekretär, dem Sekretär-Organisatorisches- und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.