Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen.