Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Finanzvorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Beschlüsse über Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 7.000 Euro bleiben der Mitgliederversammlung vorbehalten.