Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Leiter der Geschäftsstelle und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Leiter der Geschäftsstelle haben jeweils Alleinvertretungsbefugnis. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jweils zu zweit den Verein.