Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu einem Rechtsgeschäft bzw. zur Aufnahme eines Kredits von mehr als € 250,00 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.