Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, ein bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 2.500 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.
Die Mitgliederversammlung ist auch zuständig für die Aufnahme von Darlehen.