| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten (stellvertretenden) Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem ersten Kassenprüfer und dem zweiten Kassenprüfer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |