| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten jeweils allein. |