Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 1000 Euro werden vom Vorstand einstimmig beschlossen.Ab einem Geschäftswert von 1001 Euro ist für Rechtsgeschäfte die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.