Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorstand ist berechtigt, die Verwendung von Geldbeträgen bis zu einer Höhe von Euro 250,00 ohne Absprache mit der Mitgliederversammlung festzulegen. Die Aufnahme von Krediten bedarf der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.