BARMER VersichertenGemeinschaft - Die Unabhängigen Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner in den Sozialversicherungen seit 1958 - e.V.
BARMER VersichertenGemeinschaft - Die Unabhängigen Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner in den Sozialversicherungen seit 1958 - e.V.
Kurzbezeichnung
BARMER VersichertenGemeinschaft - Die Unabhängigen Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner in den Sozialversicherungen seit 1958 - e.V.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.