Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
In finanziellen Angelegenheiten ist der Schatzmeister eingeschränkt allein vertretungsberechtigt und kann Finanzaktionen bis zu einem Limit von 3.000 € verantworten.