Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, höchstens zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ggf. einem weitern Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Verfügungen über Mittel des Vereins, die Euro 5000,00 übersteigen, sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.