| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen und über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken. |