Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, bis zu fünf Vertetern des Bundesvorsitzenden, dem Bundesschatzmeister, dem Vertreter des Bundesschatzmeisters und dem hauptamtlichen Bundesgeschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Bundesvorsitzende oder einer seiner Vertreter.