| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist allein vertretungsbefugt. |