Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.500,- Euro bedürfen der Zustimmung des Beirats.