Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Finanzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise gegeüber Dritten beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1000,- Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponseringverträge sowie sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) den Verein zwei Vorstandsmitglieder vertreten.