Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bangeschäfte können der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsma oder auch allein vornehmen.