Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin, der stellvertretenden Präsidentin und der Budgetverantwortlichen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die Präsidentin oder die Budgetverantwortliche.