| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Das Alleinvertretungsrecht ist insoweit beschränkt, als Verträge von zwei Vorstandsmitgliedern abzuzeichnen sind. |