Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,00 € belasten, ist sowohl der Präsident als auch der Vorsitzende bevollmächtigt.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.000,00 Euro belasten, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.