Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart und bis zu vier weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen ab 1.000,00 Euro.