Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen und zwar aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand bedarf der Zustimmung oder Genehmigung der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung in den Fällen des § 11 der Satzung.