Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 € wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.