Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die einen Geldwert von mehr als 1.000,00 Euro haben, müssen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam beschlossen werden. Rechtsgeschäfte, die einen Geldwert von mehr als 5.000,00 Euro haben, müssen von mindestens vier Vorstandsmitgliedern gemeinsam beschlossen werden.