Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Geschäftsführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n oder die/den stellvertretenden Vorsitzende/n jeweils einzeln.
Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin vertritt den Verein gemeinsam mit der/dem Vorsitzenden oder der/dem stellvertretenden Vorsitzenden.