Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer sowie bis zu fünf weiteren Mitgliedern.
Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Ansonsten vertreten jweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.