Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n und eine/n seiner stellvertretenden Vorsitzenden.