| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 5000 (fünftausend) Euro verpflichtet ist, die Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft einzuholen. |