Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie drei weitere Mitglieder, darunter ein Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten, ansonsten vertreten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.