Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der ersten Vorsitzenden, der zweiten Vorsitzenden, der Schatzmeisterin und der Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Geschäfte mit einem Geschäftswert ab EUR 5.000,- nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden dürfen.