Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis vier Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretnden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Prior als Vorsteher des Rogate-Klosters Sankt Michael. Der Vorstand kann durch einen Schriftführer erweitert werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammmlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 5000,00 Euro.