Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem erstenstellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden,dem dritten tellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.