Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Vorstand Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Entscheidungen, die eine Verbindlichkeit ab 10.000,-- Euro pro Jahr begründen, bedürfen der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern, wenn der Vorstand mit mehr als einer Person besetzt ist.