Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter ein Präsident, ein Vizepräsident (zugleich President elect), ein Sekretär, ein Schatzmeister und ein Vertreter ambulante fachärztliche Versorgung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Sekretär.