Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.