| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Eventmanager, dem Materialwart, dem Feuerspielmeister, dem Schwertmeister, dem Wächter, dem Philosoph und dem Ratgeber.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |