Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Hinsichtlich Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 Euro bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes.